Jannings junger, ambitionierter Verteidiger hingegen will seinen Mandanten von jeder Schuld freisprechen und zeigen, dass dieser nur Befehlsempfänger war und nach gültigem Recht gehandelt hat. Auch außerhalb des Gerichtssaales trifft Haywood auf Schweigen, Entschuldigungen und Ausflüchte, als er versucht, die Gesinnung und Gründe nachzuvollziehen, die die Verbrechen der Nationalsozialisten möglich machten.
In den Nürnberger Prozessen wurden zwischen 1945 und 1949 die Fundamente für ein neues internationales Strafrecht gelegt, das die Nachkriegszeit nachhaltig beeinflusste. Gleichzeitig gehören die damaligen Urteile der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu den umstrittensten Akten der Geschichte internationaler Rechtsprechung. 1961 verfilmte der amerikanische Regisseur Stanley Kramer Abby Manns Drama "Das Urteil von Nürnberg".
Zwar sind die Figuren frei erfunden, dennoch beziehen sich wesentliche Aspekte der Handlung auf den historischen Juristenprozess von 1947. Das Stück stellt grundsätzliche Fragen nach Schuld und Unschuld und nach der Möglichkeit objektiver juristischer Wahrheitsfindung. Dabei wird die Verletzbarkeit des Rechts ebenso thematisiert wie der Umgang mit dem Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit. "Das Urteil von Nürnberg" zeigt, dass Recht nur dann Recht bleiben kann, wenn die Justiz nicht ihre Unabhängigkeit verliert.
Regie
Christof Küster
Bühne
Frank Chamier
Kostüme
Frank Chamier
Mit
Stephanie Biesolt
Sabine Bräuning
Ulf Deutscher
Barbara Dussler
Achim Hall
Felix Jeiter
Dietmar Kwoka
Markus Michalik
Marcus Michalski
Sofie Alice Miller
Oliver Moumouris
Reinhold Ohngemach
Martin Theuer