Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben bringt immer auch die Frage nach dem Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit sich. Nach langen Debatten ist es laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in Wien vom Dezember 2020 verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten.
Inzwischen sind indirekte (Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung von Medikamenten) und passive (Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen) Sterbehilfe gesetzlich erlaubt, aktive Sterbehilfe (Beenden des Lebens eines anderen Menschen z. B. durch Medikamente) ist weiterhin verboten.
Ferdinand von Schirach legt nach seinem Erfolgsstück Terror mit Gott ein neues Verhandlungsdrama vor. Die Frage nach absoluter Autonomie des Menschen wird aus ethischer, politischer und religiöser Sicht beleuchtet, und am Ende ist es am Publikum, mittels Abstimmung eine Entscheidung über den Ausgang der Verhandlung zu treffen.
Regie
Julian Pölsler
Bühnenbild
Walter Vogelweider
Kostüme
Birgit Hutter
Dramaturgie
Leonie Seibold
Licht
Sebastian Schubert
Vorsitzender des Ethikrats
Michael König
Richard Gärtner
Johannes Seilern
Brandt, Augenarzt
Martin Niedermair
Biegler, Rechtsanwalt
Raphael von Bargen
Keller, Mitglied des Ethikrats
André Pohl
Litten, Rechtssachverständiger
Paul Matić
Sperling, medizinischer Sachverständiger
Alexander Strömer
Thiel, theologischer Sachverständiger
Robert Meyer