Die zugehörigen, im Original erhaltenden Tanzskulpturen und performativen Objekte, die seit 2010 im Besitz der Berlinischen Galerie sind und für die neue Inszenierung dupliziert werden, nehmen in der Bildenden Kunst eine Sonderstellung ein. Charakteristikum des Konzepts von Ursula Sax ist die Gattungsüberschreitung von Skulptur, Performance, Tanz, Theater und Musik, ohne dabei ein Libretto vorzugeben.
Ursula Sax (geb.1935) ist eine renommierte deutsche Bildhauerin und Bildende Künstlerin. Zwischen 1950 und 1955 studierte Sax Bildhauerei an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart. Ab 1956 bis 1960 setzte sie ihre Studien an der Hochschule der Künste in Berlin fort, wo sie Meisterschülerin von Hans Uhlmann wurde. Später folgte sie einem Ruf als Professorin für Bildhauerei zuerst an die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (1990 bis 1993) und später nach Dresden (1993 bis 2001). Skulpturen von Ursula Sax finden sich vielerorts im öffentlichen Raum, ihr Werk ist in zahlreichen Museen (u.a. in der Sammlung der Berliner Nationalgalerie) vertreten. Von der hermetisch geschlossenen Kernskulptur sich früh entfernend, öffnet sich Sax’ bildhauerische Skulptur über die Jahre in den Raum und setzt sie in kühnen Formen – und bald auch tänzerisch – in Bewegung, beispielsweise ihre berühmteste Skulptur, den gelben, sich haushoch in den Himmel windenden „Looping“ von 1992 an der Avus Berlin.
Choreografie: Katja Erfurth
Komposition und Live-Musik: Sascha Moc
Gesang und Performance: Annette Jahns
Tanz und Performance: Katja Erfurth, Helena Fernandino, Jule Oeft, Erik Brünner und Liang Zhu
Technische Leitung und Lichtkonzept: Ted Meier
Kostümassistenz: Maria Schorr
Eine Produktion von tristan Production I Management I Event UG, in Koproduktion mit HELLERAU - Europäisches Zentrum der Künste. Initiiert durch Semjon H. N. Semjon, Semjon Contemporary. Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium des Inneren und die Kulturstiftung Sachsen sowie die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.