Zahlreiche Details des Gesetzes sind unklar und auf Stadt- und Staatstheater in der Realität nicht anwendbar. Massive Kollateralschäden sind unvermeidbar.
An den deutschen Theatern in öffentlicher Trägerschaft bestünde die Gefahr, dass dann für alle
Beschäftigten Verträge des öffentlichen Dienstes angewendet werden müssten, da der nichtkünstlerische Bereich in der Regel den größeren Anteil an den Beschäftigten stellt. In der Folge würde speziell das Solopersonal – also u. a. Schauspieler, Solo-Sänger, Solo-Tänzer, Dramaturgen, Theaterpädagogen, Regieassistenten – keine Jahresverträge auf Basis des Normalvertrag Bühne mehr erhalten, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge.
Keine Intendanz würde die künstlerisch Beschäftigten auf kunstfernen Verträgen des öffentlichen
Dienstes arbeiten lassen, da sie dann nicht mehr frei entscheiden könnte, wie ihr geplantes künstlerisches Konzept in der Praxis umzusetzen ist. Das Jahresengagement auf NV Bühne mit
automatischer Verlängerung und der entsprechenden sozialen Sicherheit würde es nicht mehr
geben und große Teile des künstlerischen Personals wären dauerhaft auf kurzzeitige Gastverträge zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes angewiesen – spätere Altersarmut vorprogrammiert. Diese
Gefahr für die Arbeits- und Lebensverhältnisse vor allem des (Solo-)Personals gilt es, abzuwenden.
Die Personalfluktuation an Theatern ist besonders hoch; die Mehrheitsverhältnisse zwischen den
Gewerkschaften ändern sich jährlich. Ein „Häuserkampf“ um Mitgliedermehrheiten wäre die Folge
– Tarifchaos statt der erstrebten Tarifeinheit. Nach dem Tarifeinheitsgesetz sollen im Konfliktfall die beteiligten Gewerkschaften ihre Mitgliederzahlen offenlegen. Hiergegen haben wir erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Eine gerichtsfeste Auszählung der Mehrheiten ist außerdem kaum vorstellbar.
Über Jahrzehnte haben sich Politikerinnen und Politiker in Tarifauseinandersetzungen aus gutem Grunde nicht eingemischt. Das soll sich jetzt ändern. Die GDBA fordert deshalb die Ausschüsse des Bundestages, die das Gesetz jetzt weiter beraten sollen, auf, dieses verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu stoppen!
Dass auch die GDBA den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht antritt, wird immer
wahrscheinlicher.