1. Die Landesregierung erkennt an, dass fast alle theatertragenden Städte
in NRW die finanzielle Strukturprobleme ihrer Ensembletheater nicht aus
eigener Kraft und allein lösen können.
2. Die Landesregierung und der Landtag entschließen sich, zur Sicherung
der Theaterlandschaft Nordrhein-Westfalen und ihrer Vielfalt, bei der Lösung der Strukturprobleme sich finanziell an den Betriebskostenzuschüssen bis hin zur Parität zu beteiligen.
3. Die Landesregierung, der Kulturausschuss und die Parteien des Landtags
beginnen umgehend den Dialog mit den kommunalen Theaterträgern
und den Theatern, um die Möglichkeiten der Problemlösung zu suchen
und die Beteiligung an der Theaterfinanzierung langfristig zu sichern.