Rolf Hochhuth hat heute über dpa verbreiten lassen, er habe Herrn Claus Peymann als Hausherrn am BE gekündigt. Diese Erklärung ist absolut unverständlich.
Eine Kündigungserklärung des Herrn Hochhuth ist sowohl Herrn Peymann als auch dem BE unbekannt. Da Rolf Hochhuth keinen Vertrag mit Claus Peymann hat, kann er dem „Hausherrn am BE“ auch nicht kündigen.