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DIS-TANZ-SOLO fördert in der vierten Ausschreibungsrunde 516 Projekte.

Die neue Ausschreibung für DIS-TANZ-IMPULS beginnt am 17. Januar 2022.

Die Jury hat in der vierten Ausschreibungsrunde von DIS-TANZ-SOLO 516 Projekte vonsoloselbstständigen Tanzschaffenden mit einem Fördervolumen von knapp 4,4 Millionen Euroausgewählt. Auch das Förderprogramm DIS-TANZ-IMPULS wird erneut ausgeschrieben. Tanzschulenund kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot können sich ab dem 17. Januar 2022 bewerben.

In der vierten Antragsrunde von DIS-TANZ-SOLO wurden zahlreiche Projekte zur Förderung ausgewählt.

Es konnten sowohl Projekte durch Erstförderung unterstützt werden als auch Vorhaben weitergefördert

werden, die in vorausgegangenen Ausschreibungen mit einer ersten Teilförderung unterstützt wurden.

Durch die Mittelerhöhung durch NEUSTART KULTUR konnte eine Förderquote von knapp 65% erreicht

werden. Die Jury stellt fest:

„Wir freuen uns sehr, dass die Förderung von NEUSTART KULTUR fortgesetzt wird und sehen dies als

Erfolgsergebnis des Programms in der Förderung der Tanzsparte und auch in der Arbeit der Jury mit

besonderem Blick auf Diversität:

In Zukunft werden wir uns dafür einsetzen, das barrierefreie Angebot in der Beratung, das barrierearme

Antragsformular sowie die neue Möglichkeit der Videobewerbung zu optimieren, sodass diese verstärkt

genutzt werden können und so weiterhin und vermehrt divers gefördert werden kann.

Die hohe Anzahl an Erstanträgen zeigt, dass der Bedarf bei Tanzschaffenden nach wie vor hoch ist und

DIS-TANZ-SOLO ein geeignetes Instrument ist, die Tanzszene nachhaltig zu stärken. Das Programm

schließt alle Bereiche des künstlerischen Tanzschaffens mit ein und fördert sowohl Recherchen,

Produktionsprojekte, Vermittlung, Dokumentationen und Archivierungsprozesse.

Wir möchten erneut die hohe Qualität der Anträge und die bemerkenswerte Internationalität des

Tanzbereichs, die sich in den Anträgen zeigen, hervorheben. Wichtig in der Förderung ist es uns

bundesweit zu fördern und neben den großen Metropolen auch im ländlichen Raum Tanzschaffende zu

unterstützen. Fokusthemen der Juryarbeit, die sich auch in der Besetzung der Jury widerspiegeln, sind

Urbaner Tanz und die Unterstützung von tauben und behinderten Tanzschaffenden. Themen, die in den

Vorhaben der Antragsstellenden über das vergangene Jahr sehr präsent waren, sind:

 Ermächtigung und Befähigung von Tänzer:innen

 Förderung von Absolvent:innen und Übergang in die Selbständigkeit

 Sichtbarmachung der Arbeit von Dramaturg:innen und Tanzjournalist:innen

 mentale und physische Gesundheit

 Reflexion des eigenen Schaffens

 Tanz und Alter / Tanz und Transition

und besonders die Frage von Vereinbarkeit von Elternschaft (insbesondere Mutterschaft) und Tanz.

Der Dachverband Tanz Deutschland e.V., die gemeinnützige Kulturorganisation DIEHL+RITTER und JOINT

ADVENTURES / NATIONALES PERFORMANCE NETZ sind mit ihrer gemeinsam entwickelten und koordinierten

Bundestanzförderung Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der

Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hier sehen wir einen Bedarf, dass sich strukturell für dieses Thema eingesetzt wird und es Eltern,

insbesondere Frauen, ermöglicht wird auch mit Kindern beruflich tätig zu sein.

Mit der Förderung der oft unsichtbaren, aber entscheidenden Arbeit von Künstler:innen zur Vor- und

Nachbereitung der Projekte, Professionalisierung durch thematische Vertiefung, Weiterbildung und

Archivierung und somit Nachhaltigkeit der eigenen Arbeit schließt DIS-TANZ-SOLO und das Programm

NEUSTART KULTUR an sich eine über die Pandemie hinausreichende Förderlücke. Die Jury plädiert

dafür, diese, unabhängig von der pandemischen Situation, nachhaltig zu schließen.“

Die Jury für DIS-TANZ-SOLO setzt sich aus folgenden Expert:innen aus dem Tanzbereich zusammen:

Angela Alves, Gordana Ancic, Claudia Feest, Raphael Hillebrand, Anne Rieger, Simone Schulte-Aladag

und Susanne Stephani.

Außerdem startet die vierte Ausschreibungsrunde für das Teilprogramm DIS-TANZ-IMPULS am 17.

Januar 2022, Antragsfrist ist der 14. Februar 2022. Die Antragsmöglichkeit richtet sich an Tanzschulen

und kulturelle Einrichtungen mit vorwiegend tanzpädagogischem Angebot um den Erhalt und

Weiterbetrieb der Tanzschulen für Kund:innen und Tanzpädagog:innen zu ermöglichen. Der mögliche

Förderzeitraum für die Projekte beginnt am 1. Mai 2022 und endet spätestens mit Ende diesen Jahres.

Während der Ausschreibung bietet der Dachverband Tanz Deutschland ab dem 18. Januar 2022 eine

Beratungshotline an: Dienstag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr unter der Nummer 030 992 119 112.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.dis-

tanzen.de

Eine Liste der bereits von DIS-TANZEN geförderten Projekte ist unter www.dis-

tanzen.de/foerderung/gefoerderte einzusehen. Der Blog Exisdance des Programms dokumentiert

nachhaltig die geförderten Projekte und ermöglicht eine Vernetzung von Akteur:i

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