DIS-TANZ-START
Durch DIS-TANZ-START können Engagements von zusätzlichen berufseinsteigenden Tänzer*innen über die komplette Spielzeit 2022/23 ermöglicht werden. Theater, Produktionshäuser und etablierte Ensembles der freien Tanzszene in Deutschland können auf diese Weise zusätzliche oder erste sozialversicherungspflichtige Stellen im Nachwuchsbereich schaffen und die zumeist jungen Tänzer*innen auf Basis der Mindestgage für bis zu zwölf Monate anstellen. Die besonderen Bedürfnisse in der Phase des Berufseinstiegs müssen dabei berücksichtigt werden. Ein begleitendes Qualifizierungs- und Austauschprogramm findet auch in der Spielzeit 2022/23 statt.
Gefördert werden können Tänzer*innen ab 18 Jahren mit einem in Deutschland erworbenen, staatlich anerkannten Abschluss im künstlerischen Fach Tanz/Ballett mit Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen nachweisen, dass sie sich in der Übergangsphase von der Ausbildung in das Berufsleben befinden und dürfen maximal eine Spielzeit in einem Ensemble bereits mitgewirkt haben. Non-formale Ausbildungswege oder im Ausland erworbene Abschlüsse können im Rahmen einer erweiterten Prüfung ebenso anerkannt werden.
„Berufseinsteiger*innen können auf keine beruflichen Netzwerke und finanzielle Rücklagen zurückgreifen,“ verdeutlicht Anika Bendel, Mitglied des Vorstands bei dancersconnect – Ensemble Netzwerk Tanz und beim Dachverband Tanz Deutschland, und ergänzt: „Die Pandemie macht auch hier eine Lücke im System sichtbar: Nach der Ausbildung sind Berufseinsteiger*innen vor allem auf sich selbst gestellt. Sowohl die Ausbildungsstätten als auch die Theater und Kompanien haben zu wenige Angebote für den Übergang ins Berufsleben. Wir schauen deshalb hoffnungsvoll auf die Fortführung der Förderprogramme, um den Nachwuchs für eine vielfältige, hochqualitative Tanzszene zu erhalten und um Ensembles dabei zu unterstützen, Strukturen aufzubauen, damit sie ihre Verantwortung für den Nachwuchs auch künftig erfüllen werden können. Wie hoch der Bedarf, aber auch der Durchhaltewille seitens der Tanzschaffenden ist, zeigen die hohen Bewerbungszahlen.“
Online-Registrierungs- und Förderanträge werden bis zum 31. Dezember 2022 laufend entgegengenommen. Sie werden auf formale Kriterien überprüft und in besonderen Fällen Expert*innen zur Bewertung vorgelegt. Nach formaler Prüfung und solange Fördermittel zur Verfügung stehen, kann die Förderzusage an die Theater/Compagnien innerhalb weniger Tage erfolgen.
Weitere Informationen sowie die Online-Formulare für Antragstellung und Registrierung stehen unter www.dis-tanz-start.de zur Verfügung.
Digitale Informationsveranstaltungen finden statt am
Freitag, 19. August | 16:00 Uhr | für Tänzer*innen (in Englisch)
Mittwoch, 24. August | 16:30 Uhr | für Tänzer*innen (in Englisch)
Freitag, 2. September | 16:00 Uhr | für Ensembles
DIS-TANZEN: DIS-TANZ-SOLO
Durch die Verlängerung und eine erneute Mittelerhöhung für das Förderprogramm DIS-TANZEN kann auch die stipendienartige Projektförderung DIS-TANZ-SOLO für soloselbständige Tanzschaffende in eine fünfte Ausschreibungsrunde starten. Die Antragsstellung ist ab dem 22. August 2022 möglich, Antragsfrist ist der 12. September 2022. Der mögliche Projektdurchführungszeitraum beginnt im Januar 2023 für maximal sechs Monate. Gefördert werden soloselbstständige Tanzschaffende aus allen Bereichen des Tanzes, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Schwerpunkt der fünften Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.
Der Programmteil DIS-TANZ-IMPULS konnte im Frühjahr mit der vierten Ausschreibungsrunde weitere 121 Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot fördern und ist damit abgeschlossen.
Weitere Informationen unter: www.dis-tanzen.de
tanz:digital
Auch das Förderprogramm tanz:digital soll in eine dritte Ausschreibungsrunde starten. Im Programm werden Projekte gefördert, die sich besonders mit der Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und der Umsetzung neuer Aufnahme- und Produktionsformate – z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360°-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming, auseinandersetzen.
Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsprojekte u.a.) sollen in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt werden.
Folgeprojekte wie auch Digitalisierungsprojekte sind erwünscht. Die Ausschreibung soll Ende August starten. Der Förderzeitraum geht voraussichtlich bis 30. Juni 2023.
Weitere Informationen zu den Informationen finden Sie unter: www.dachverband-tanz.de/tanz-digital