Diese Abkürzung bedeutet Berufsgenossenschaftliche Vorschrift und ist eine Unfallverhütungsvorschrift.
Sie gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten. Ebenso gilt sie für den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Fernsehen, Film, Hörfunk und Fotografie. Ausgenommen sind jedoch Zirkus-und Schaustellerunternehmen.
Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden, hat die Berufsgenossenschaft das Recht, Bußgelder zu verhängen und im schlimmsten Fall auch Veranstaltungsstätten stilllegen zu lassen.