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Kooperation zwischen der Universität des Saarlandes und dem Staatstheater Saarbrücken: Günstige Theaterkarten für Studierende

Ab dem kommenden Wintersemester 2009/10 können sämtliche Studierende

der Universität des Saarlandes (UdS) besonders günstig das Saarländische

Staatstheater besuchen. Ermöglicht wird dies durch einen neuen

Kooperationsvertrag, den das Saarländische Staatstheater (SST) und der

Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) der Universität des Saarlandes

unterzeichnet haben.

Die Kooperation legt fest, dass der AStA für jede/n Studierende/n pro Semester einen Pauschalbetrag an das SST zahlt, so dass für die Studierenden keine zusätzlichen Kosten für die Theaterkarten anfallen.

Gegen Vorlage ihres Studierendenausweises an der Vorverkaufs- bzw. der

Abendkasse des Staatstheaters erhalten die Studierenden innerhalb einer

Frist von drei Tagen vor der gewünschten Vorstellung eine

Eintrittskarte. Möchten die Studierenden ihre Karten schon früher in

Anspruch nehmen, so zahlen sie eine Gebühr von 5 Euro pro Karte.

Erfolgreich erprobt wurde dieses Modell bereits mit dem AStA der

Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Saarbrücken, der einen

ähnlichen Vertrag bereits im Oktober 2006 mit dem SST abgeschlossen

hatte. Auch mit der Hochschule der Bildenden Künste (HBK Saar) gibt es

seit der Spielzeit 2007/08 eine ähnliche Vereinbarung

Dagmar Schlingmann, Generalintendantin des SST, und Dr. Matthias

Almstedt, Kaufmännischer Direktor, sehen darin die Chance, „Theater als

unverzichtbaren Teil einer umfassenden kulturellen Bildung im Studium zu

verankern“, und betonen den „Gewinn für beide Seiten: Wir ermöglichen

den Studierenden völlig unabhängig vom Geldbeutel Theater- und

Konzertbesuche und bauen damit gleichzeitig unseren Besuchernachwuchs

auf.“

Die Vorsitzenden des AStA Waël Hamdan und Daniel Werner heben hervor:

„Der Vertrag ist für die Studierenden kostenneutral - er wird aus

Rücklagen der Studierendenschaft finanziert. Wir freuen uns

besonders, dass das neue Angebot für alle Spielstätten des

Staatstheaters gilt.“

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