Hiermit ist das Bezugssystem von Tönen eines harmonischen und melodischen Ablaufs auf einen zentralen Grundton gemeint, wie beispielsweise die Tonika auf den Grundton C und dessen Dur- oder Molldreiklang.
Des Weiteren wird damit auch die Bezogenheit des gesamten harmonischen Ablaufs eines ganzen Musikstücks auf eine Grundtonart bezeichnet.
Der Begriff gilt nur für die harmonische Musik seit 1600 und schließt die Möglichkeit der Modulation in fremde Tonarten ein.
Die Übersteigerung der chromatischen Modulationsmöglichkeiten nach Richard Wagner führte zur Auflösung des traditionellen Tonalitätsbegriffs, zur polytonalen und schließlich zur Entstehung der atonalen Musik.