So nennt man denjenigen Teil der Bühnenmaschinerie, der oberhalb der Spielfläche liegt.
Dazu gehört der Schnür- oder Rollenboden mit allen auf oder über ihm angebrachten Antriebsmaschinen sowie den an ihm hängenden maschinellen Einrichtungen wie Arbeitsgalerien, Beleuchterbrücken, Rundhorizontanlagen, Flugwerken und Zügen.
Den Bereich, in welchem diese Anlagen untergebracht sind, nennt man Oberbühne.