Im Theaterkontext bezeichnet der Begriff "Musikdirektor" die Person, die für die musikalische Leitung einer Produktion verantwortlich ist.
Diese Person, auch Chefdirigent gennant, überwacht alle musikalischen Teilstücke einer Aufführung, einschließlich der Auswahl und Vorbereitung der Musik, der Leitung von Proben und Aufführungen, sowie die Zusammenarbeit mit Sängern, Musikern und anderen künstlerischen Teams. In großen Städten und dementsprechend großen Aufführungshäusern, mit einer hohen Anzahl an Beschäftigten trägt der Musikdirektor den Titel "Generalmusikdirektor".
Solch eine Position erfordert tiefgehendes musikalisches Wissen, Führungsfähigkeiten und die Fähigkeit, künstlerische Visionen in musikalische Realität umzusetzen.