Die Chorleitung ist im allgemeinen Sinne die Führung eines Chores, einer Gemeinschaft von Menschen, die zusammen singen, durch eine eigens hierfür ausgebildete, oder auch lediglich ambitionierte und talentierte Person.
Im engerern Sinne ist sie die musikalische Leitung, die für das Dirigieren eines Chores bei Proben und Aufführungen zuständig ist.. Diese Position umfasst in aller Regel auch die stimmliche und musikalisch-sängerische Ausbildung der Chorsänger. Hierüber hinaus ist die Chorleitung oft auch personen-identisch mit der formalen Führung einer Gruppe von Chorsängern im Sinne eines Vereins-Vorstands, nicht jedoch zwingend.
Oftmals ist eine Chorleitung angestellt und durch den Chor-Vorstand beauftragt, die musikalische Leitung des Chores auszuüben und wird durch diesen auch bezahlt. In einem solchen Fall werden die Ziele und Statuten des Chores oft nicht durch die Chorleitung bestimmt, sondern durch das geschriebene Vereins-Statut und den Chor-Vorstand, dem der Chorleiter als Angestellter rechenschaftspflichtig ist.