Hiermit ist die Lehre der Versmaße gemeint, die sich mit der durch Takte geordneten rhythmischen Abfolge und Akzentuierung der Töne befasst.
Seit dem 17. Jahrhundert legt der Komponist zu Beginn des kompositorischen Abschnittes durch ein Zahlenverhältnis (z.B. 3/4 oder 6/8) die Ordnung der Zählzeiten innerhalb eines Taktes fest.