Dieser Begriff stammt von dem lateinischen Wort "intendere" ab, was "einen Weg einschlagen" bedeutet.
Hiermit ist der gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses oder eines Festivals gemeint.
Der Intendant verkörpert in der Regel die Verwaltungsspitze seines Hauses und ist somit Dienstvorgesetzter. Gleichzeitig ist er oft auch selbst künstlerisch-inhaltlich aktiv. Intendanten großer Theater und Opernhäuser sind zumeist auch als Regisseur oder musikalischer Leiter aktiv.
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird der Intendant durch die Wahl des Rundfunkrates bestimmt. Im Bereich Bühne wird der Intendant zumeist von den finanzierenden Kommunen eingesetzt. Hier wird zuweilen die Bezeichnung Intendant durch Ergänzungen zu Generalintendant oder Staatsintendant erweitert, wenn der Kompetenzbereich über ein Bühnenhaus hinausgeht oder sogar die,zumindest ehrenhalber zugedachte, Supervision für ein ganzes Bundesland beinhaltet.