Dieser Begriff bezeichnet den musikalischen Leiter eines Orchesters, Chors oder Ensembles. Oftmals wird diese Bezeichnung mit dem Dirigenten gleichgesetzt.
Er ist für die Koordination zwischen Orchester, Chor, den jeweiligen Instrumenten und Stimmlagen, sowie eventuell weiteren Beteiligten wie etwa ein Tanzensemble zuständig. Desweiteren obliegt ihm die Konzeption und Interpretation der vorzutragenden Werke und er ist Taktgeber bei den Auftritten.
An Opernhäusern, die eine gewisse Größe haben und mehrere Dirigenten in Anstellung haben, ist der Kapellmeister eine Stellenbeschreibung. So ist der erste Kapellmeister dem Generalmusikdirektor untergeordnet sowie dessen Stellvetretung.