Mit diesem Begriff ist die Sperrstunde gemeint, zu der eine Veranstaltung aufgrund von gesetzlichen Ruhezeiten oder anderweitigen behördlichen Auflagen beendet zu sein hat.
Ausserhalb des Theaterkontextes sind es ebenfalls Anordnungen von Behörden, die etwa Ausgangssperren aufgrund von Angst vor Aufständen, in Kriegszeiten oder auch bei Pandemien festlegen können.